Ausbau des Flughafens Frankfurt – Beck/Hering: Keine einseitige Lärmbelastung für Rheinhessen!

„Der Ausbau des Flughafens Frankfurt darf nicht zu einer einseitigen Belastung der Region Mainz und Rheinhessen durch zusätzlichen Fluglärm führen.“ In dieser Botschaft waren sich Ministerpräsident Kurt Beck und Verkehrsminister Hendrik Hering mit den Teilnehmern des Fluglärmkongresses zum Ausbau des Flughafens Frankfurt in Mainz einig. „Gegen die von der Flugsicherung DFS geplante Neuordnung der Flugrouten hat sich zu Recht massiver Protest in der rheinhessischen Bevölkerung formiert, denn die einseitige Verschiebung der Lärmbelastung in Richtung Rheinland-Pfalz ist nicht akzeptabel“, betonte Beck.

Der Schutz vor Fluglärm sei als Anliegen der Menschen zu wichtig und dürfe bei der Planung von Kapazitätsausbau und entsprechender Flugrouten nicht nur nachrangig eingebracht werden, so Beck. „Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Gutachten erarbeiten lassen, das praktikable fachliche Alternativen zu den Planungen der Deutschen Flugsicherung für die Abflugrouten aufzeigt“, unterstrich der Ministerpräsident. Damit könnten die Stadt Mainz und das angrenzende Rheinhessen erheblich von Fluglärm entlastet werden.
Die Diskussionen in der Fluglärmkommission am gestrigen Tage zu dem in der Expertise des NLR Air Transport Safety Institut (Amsterdam) enthaltenen Vorschlags hätten gezeigt, dass eine mögliche Änderung des Fehlanflugverfahrens auf die neue Landebahn Nordwest noch nicht ausreichend geprüft worden sei, erläuterte der Verkehrsminister. Obwohl das Fehlanflugverfahren und in der Folge die Südumfliegung zu gravierenden Belastungen der Gemeinden südlich des Flughafens sowie von Mainz und Rheinhessen führen werden, habe sich die DFS offensichtlich bei der Gestaltung der Abflugrouten schon von vornherein von dem Gedanken leiten lassen, dass die nordwestlich des Flughafens gelegenen Gemeinden in jedem Fall vorrangig zu entlasten seien. „Richtig wäre es jedoch gewesen, alle denkbaren Alternativen zu dem jetzt geplanten Fehlanflugverfahren in einer besonderen Studie intensiv zu prüfen. Das ist allerdings nicht erfolgt“, betonte Hering. Eine andere Verfahrensweise würde es ermöglichen, die Konfliktsituation mit den Abflügen vom bestehenden Start- und Landebahnsystem zu entschärfen, so dass die bisherigen Routen in nördlicher Richtung über den Taunus beibehalten werden könnten.
Dazu ist nach Auffassung des Gutachters allerdings eine gesonderte Sicherheitsstudie erforderlich. Laut Gutachten ist die Nutzung der bisherigen Abflugrouten ohnehin erst einmal grundsätzlich weiterhin möglich, solange die zusätzliche Kapazität aufgrund des Ausbaus noch nicht benötigt wird.
Sofern das von der DFS vorgesehene Fehlanflugverfahren eingeführt werden müsste, schlägt das Gutachten mehrere alternative Flugrouten vor, die die Stadt Mainz und das rheinhessische Umland gegenüber den Planungen der DFS entlasten.
„Der Schutz der Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Menschen hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert“, hob Hering hervor. Das Land werde daher im Bundesrat einen Gesetzesantrag einbringen, mit dem die DFS verpflichtet wird, zumindest nachts dem Lärmschutz Priorität vor wirtschaftlichen und betrieblichen Belangen einzuräumen. „Wir brauchen bei der Festlegung der Flugrouten eine klare rechtliche Vorgabe, dass zukünftig auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung der Lärmschutz ein größeres Gewicht beizumessen ist“, sagte der Minister.