Bundestag folgt Vorstoß der SPD und des Landes Rheinland-Pfalz – Kinderlärm kein Grund zur Klage

„Kinderlärm darf kein Anlass für einen Rechtsstreit sein – das hat der Bundestag nun gesetzlich klargestellt und folgt damit einem Vorstoß von Rheinland-Pfalz“, begrüßt Barbara Schleicher-Rothmund, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. „Kinder sind unsere Zukunft und gehören mitten in unsere Gesellschaft – und wenn es beim Spielen einmal lauter zugeht, darf dies nicht mit Maschinen- oder Verkehrslärm gleichgesetzt und nicht anhand von Dezibel-Werten beurteilt werden.

Dass der Bundestag heute eine entsprechende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen hat, geht zurück auf eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz – und vollzieht nach, was wir bei uns bereits erfolgreich praktizieren.“
In der vergangenen Legislaturperiode wurde von der SPD-Fraktion in Rheinland-Pfalz eine Privilegierung von Kinderlärm durchgesetzt, soweit das Land die Gesetzgebungskompetenz hat. Bei verhaltensbezogenem Lärm nämlich, der außerhalb von Kindergärten und ähnlichen Anlagen entsteht – z. B. wenn Kinder auf der Straße oder im Garten spielen. Normales kindliches Verhalten kann jetzt grundsätzlich nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung beklagt werden und ist in der Regel hinzunehmen. Das schützt Eltern vor überzogenen Klagen, wie sie sich in den vergangenen Jahren gehäuft haben.