Koalitionsausschuss beschließt Einbringung eines Nachtragshaushaltes – Aufstockung des Haushalts?

Der Koalitionsausschuss von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in seiner gestrigen Sitzung die Einbringung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. Dieser soll am 26. Februar im Kabinett beschlossen und am 6. März in den Landtag eingebracht werden.

 

Dazu erklären Roger Lewentz, Landesvorsitzender der SPD, Britta Steck und Uwe Diederichs-Seidel, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag und Daniel Köbler, Vorsitzender der Landtagsfraktion von BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN:

 

„Der Koalitionsausschuss hat sich in mehreren wichtigen Fragen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. So hat sich die Koalition bei der Kita-Finanzierung geeinigt, das Ziel der Versorgungsquote von 39 Prozent im U3-Bereich mit zusätzlichen Investitionsmitteln sicherzustellen. Ebenso werden die Mittel für das Asylbewerberleistungsgesetz und der Hochschulpakt aufgestockt. „Angesichts der weiter ansteigenden Studierendenzahlen möchten wir den Hochschulen damit schon heute die notwendige Planungssicherheit geben, die sie brauchen“, betonen die Koalitionäre.

 

„Mit dem Nachtragshaushalt sichern wir ebenfalls die Zukunft des Flughafens Hahn und eröffnen die Perspektive für eine EU-konforme Umstrukturierung. Wir streben damit eine nachhaltige, ökologische und zukunftsfähige Entwicklung des Konversionsprojektes an. „Wir werden sicherstellen, dass an dem in der Finanzplanung bis 2016 festgelegten Abbaupfad des strukturellen Defizits des Landeshaushalts mit diesen Maßnahmen nicht gerüttelt wird.“

 

Neben dem Nachtragshaushalt haben sich die Koalitionspartner auf das Ziel verständigt, die Reaktivierung der Hunsrückbahn noch vor Ablauf der Legislaturperiode zu beginnen. Mit der Reaktivierung der Hunsrückbahn verstärken SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Anstrengungen zur Erschließung des ländlichen Raumes.

 

Außerdem wollen die Koalitionspartner die Belastung durch den Fluglärm für die Menschen im Hunsrück verringern und lassen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, ein aktuelles Lärmschutzgutachten hierzu erstellen. Dieses Gutachten soll unmittelbar in Auftrag gegeben werden, um im kommenden Jahr einen entsprechenden Lärmaktionsplan erarbeiten zu können.

 

Für das vom Koalitionsausschuss beschlossene Maßnahmenpaket wird ein Nachtragshaushalt notwendig. Der Nachtragshaushalt wird insgesamt ein Volumen von etwa 215 Millionen Euro umfassen. Davon fallen auf den Flughafen Hahn ca. 120 Millionen Euro. Damit werden vorsorglich die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für eine EU-konforme Umstrukturierung geschaffen. Die Koalition stellt bis 2016 grundsätzlich keine weiteren Mittel für den Flughafen Hahn in den Landeshaushalt ein, ausgenommen hiervon sind die notwendigen Mittel für Sicherheitsleistungen. Für den Ausbau des U3-Bereichs wollen die Koalitionäre 56,6 Millionen Euro Investitionen bereitstellen, der Ausgabentitel des Asylbewerberleistungsgesetzes wird um 8 Millionen Euro aufgestockt. Der Bedarf bei den Hochschulen wird im Nachtragshaushalt in einer Größenordnung von 30 Millionen Euro gedeckt.

Bild: © Ralf Luczyk, www.hinein.euPIXELIO