MdL Sippel setzt sich für Stalking-Opfer ein – Stalking effektiv bekämpfen – Opfer wirksam schützen

Anlässlich der Debatte zum Antrag „Stalking effektiv bekämpfen – Opfer wirksam schützen“ in der heutigen Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heiko Sippel: „Stalking ist für die Betroffenen mit erheblichen Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre verbunden und darf keineswegs bagatellisiert werden. Die Opfer haben natürlich Anspruch auf effektiven Schutz. Unstreitig ist auch, dass auf diesem Weg Verbesserungsbedarf besteht. Trotzdem ist es leider nicht gelungen, zu einem gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen zu kommen. Das ist bedauerlich und wird der Wichtigkeit des Anliegens nicht gerecht.“

Für die SPD ist entscheidend, die Ansatzpunkte für verbesserten Opferschutz sind umfassend zu verstehen. Repressiver Schutz durch das Strafrecht ist ein Bestandteil, kann aber nicht alleine für sich stehen. Nur durch ein Zusammenwirken von präventiven und repressiven Elementen ist ein wirksamer Schutz der Opfer vor Stalking gewährleistet.

 

Unstreitig gibt es Verbesserungsbedarf bei der gegenwärtigen Fassung des § 238. Die Ausgestaltung der Strafrechtsnorm als Erfolgsdelikt ist dabei zu Recht in der kritischen Diskussion. Es spricht vieles für eine Veränderung hin zu einem Eignungsdelikt. Danach soll für die Verurteilung eines Stalkers künftig ausreichend sein, dass seine Nachstellungen geeignet sein können, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

 

Eine neu gefasste Strafrechtsnorm muss aber bestimmt genug sein. Eine Regelung die nicht gerichtsfest oder nicht anwendbar ist, bringt für die Opfer Steine statt Brot und nutzt im Ergebnis niemanden. Wenn Bayern seine Änderungsvorstellung hin zu einer Bundesratsinitiative konkretisiert hat und dieser Vorschlag dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt, wird sich Rheinland-Pfalz einer solchen Initiative nicht verschließen.

 

Es bleibt festzuhalten: Das Land lässt Opfer von Stalking nicht allein. Im Rahmen seiner Möglichkeiten – und das betrifft insbesondere den präventiven Bereich – wird das Land alles tun, um Betroffene effektiv zu schützen. Ein solches Signal wäre fraktionsübergreifend wünschenswert gewesen.