Wiederkehrende Beiträge: Verwaltung beantwortet Anfrage

In der gestrigen Stadtratssitzung hat die Stadtverwaltung unsere Anfrage zu den immer wieder an uns herangetragenen Fragen rund um die Einführung der wiederkehrenden Beiträge beantwortet. Wir erhoffen uns insbesondere bei der Einführung der „WkB“ in den weiteren Abrechnungsgebieten von der Verwaltung mehr Informationen und eine damit verbundene Transparenz. 

Mit Schreiben vom 25.01.2018 hat die SPD-Fraktion die Anfrage zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen bezüglich der wiederkehrenden Ausbaubeiträge an die Verwaltung gestellt:

  1. Welche Maßnahmen sind im laufenden Jahr in dem veranlagten Betrag konkret vorgesehen?
    Für das Jahr 2018 sind die Straßenausbaumaßnahmen „Hans-Böckler-Straße“ und „Weinheimer Landstraße“ vorgesehen. Beim Ausbau der Hans-Böckler-Straße werden im Jahr 2018 weitere Planungskosten anfallen und ca. die Hälfte der geschätzten Straßenbaukosten. Bei der Weinheimer Landstraße handelt es sich um eine klassifizierte Straße. Hier werden nur die Kosten für Gehwege und Straßenbeleuchtung durch wiederkehrende Ausbaubeiträge auf die Eigentümer umgelegt. Im Jahr 2018 werden voraussichtlich die Hälfte der Straßenbaukosten für den Ausbau der Gehwege anfallen.
  2. Wie hoch ist der Betrag je Quadratmeter veranlagter Fläche für diese Maßnahmen?
    Der Beitragssatz pro Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche beläuft sich im Jahr 2018 auf 0,29633 € / m2.
  3. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2017 abgerechnet?
    Im Jahr 2017 wurden die anteiligen Planungskosten für den Ausbau der Hans-Böckler- Straße auf Grundlage der bis zum 31.12.2017 eingegangenen Rechnung, sowie die Kosten der Straßenoberflächenentwässerung in der Hans-Böckler-Straße abgerechnet.
  4. Wie hoch ist der abgerechnete Beitrag je Quadratmeter für diese Maßnahme?
    Der Beitragssatz für das Jahr 2017 beläuft sich auf 0,05064 € / m2 beitragspflichtiger Fläche.
  5. Ist der im Ausschuss für Bauen und Umwelt im März 2017 beschlossene Maßnahmenplan so noch aktuell? Oder kommen in diesem Gebiet weitere Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren hinzu?
    Das Ausbauprogramm, welches am 16.03.2017 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlossen wurde, ist nach heutigem Stand weiterhin aktuell. Uns liegen bisher keine Änderungen hierfür vor.
  6. Mit welchem Betrag müssen die Grundbesitzer im Jahr 2019 und in den folgenden Jahren nach derzeitigem Stand ungefähr rechnen?
    Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sich der Beitragssatz im Abrechnungsgebiet „Alzey-West“ im nächsten Jahr auch auf ca. 0,30 € / m2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche belaufen wird. Das Ausbauprogramm sieht in diesem Abrechnungsgebiet grundsätzlich nur noch Maßnahmen bis zum Jahr 2019 vor. Aufgrund der bisherigen Erfahrung mit dem Landesbetrieb für Mobilität kann jedoch davon ausgegangen werden, dass uns die endgültige Schlussrechnung für die Maßnahme „Weinheimer Landstraße“ voraussichtlich erst im Jahr 2020 zugehen wird, sodass im Jahr 2020 voraussichtlich nochmal mit einem geringen Beitragssatz für die restlichen Kosten gerechnet werden kann.
  7. Wie kann den Grundbesitzern die Zusammensetzung des veranlagten Betrages transparenter mitgeteilt bzw. erörtert werden?
    Bei der Berechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge handelt es sich um eine komplexe Aufstellung, die oftmals nicht beim ersten Lesen verstanden werden kann. Insbesondere wenn sowohl die Abrechnung des vorherigen Jahres und gleichzeitig die Vorausleistungen des laufenden Jahres in einem Bescheid dargestellt werden, kann es zu Verständnisproblemen kommen. Seitens der Verwaltung und unserer Softwarefirma H+H wurde die Darstellung der Berechnung im Bescheid jedoch sehr gut verständlich umgesetzt. Die Bescheide der Stadt Alzey entsprechen den Anforderungen an die derzeit herrschende Rechtsprechung. Auch wurden die einzelnen Berechnungsschritte darin gut verständlich und gegliedert aufgeführt. Auch wurde uns bereits mehrfach mitgeteilt, dass unsere Bescheide im Vergleich mit anderer Kommunen, sehr gut verständlich seien.Sollten Grundstückseigentümer Fragen zum Bescheid haben, können Sie sich gerne jederzeit persönlich, telefonisch oder per Mail an die Verwaltung wenden.
  8. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der eingegangen Einsprüche auf die ersten Gebührenbescheide? Besteht bezüglich dem angewandten Verfahren Rechtssicherheit?
    Die Bürgerinitiative „Alzeyer Ausbaubeiträge“ hat beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Mitte Januar wurden dazu alle relevanten Unterlagen an das OVG weitergegeben, um die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Alzey vom 01.01.2017 zu überprüfen. Wir gehen davon aus, dass unsere Satzung der Überprüfung Stand halten wird.