Wiederkehrende Beiträge

SPD für Transparenz und Anhörung

In der Stadtratssitzung am vergangenen Montag hat die SPD-Stadtratsfraktion dafür gesorgt, dass der seitens der Verwaltung für den nichtöffentlichen Teil vorgesehene Tagesordnungspunkt zu den Wiederkehrenden Beiträgen öffentlich behandelt wird und zugleich eine Anhörung von Experten beantragt.

„Ein transparenter Umgang mit diesem Thema ist unumgänglich, gerade was die Rückerstattungen und zum Teil auch Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger betrifft“ begründete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Ralf Loos den anschließend einstimmig angenommenen Antrag der SPD.

Die fehlende Transparenz bzw. Beteiligung der Bürger ist aus Sicht der SPD-Fraktion bereits von Anfang an ein großes Dilemma bei der Einführung der WKB und hat daher auch wesentlichen Anteil daran, dass es zu den Klagen und dem jetzt vorliegenden Gerichtsurteil mit der Folge einer Änderung der WKB-Satzung gekommen ist.

Nicht umsonst hat die SPD-Fraktion bereits zu Beginn der Einführung der WKB für mehr Beteiligung der Bürger der Stadt Alzey an der Erarbeitung und Umsetzung der Satzung geworben. So haben die Sozialdemokraten aufgrund der mangelnden Informationen durch die Verwaltung bereits im Jahr 2017 die Durchführung einer Informationsveranstaltung in den jeweiligen Abrechnungsbereichen beantragt. Bereits damals wurden durch die BI WKB aber auch durch zahlreiche Ratsmitglieder aller Parteien Fragen gestellt, die jetzt Gegenstand des Gerichtsurteils des OVG waren und in vielen Fällen zum Nachteil der Stadt Alzey beschieden wurden. „Dies macht umso mehr nachdenklich, da damals von Seiten der „Experten“ der Stadt Alzey die vorliegende Satzung in diesen Punkten als rechtssicher bzw. juristisch belastbar dargestellt wurde“ bringt Dr. Loos das Unverständnis der Sozialdemokraten auf den Punkt.

Heute sei nun klar, dass es sich seinerzeit um eine folgenschwere Fehleinschätzung gehandelt habe und es werde zudem einmal mehr deutlich, dass es zwingend erforderlich sei, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und wesentlich intensiver in solch wichtige Prozesse einzubinden.

Dies darf aus Sicht der SPD-Fraktion in der Zukunft nicht wieder geschehen, um sich im Bereich der WKB auch nicht einer dauerhaften „Klagewelle“ gegenüber zu sehen. Die Bürger und hierbei insbesondere die BI WKB müssten zudem auch in der anstehenden gerichtlich verfügten Änderung und Weiterentwicklung der Satzung mitgenommen werden und Bedenken von Anfang an mehr berücksichtigt bzw. diskutiert werden.

Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Thema WkB und der erforderlichen Änderung der Satzung beantragt.

Diesem Antrag ist der Stadtrat einstimmig gefolgt. An der Anhörung, die nun durch die Verwaltung organisiert werden soll, sollen neben den Vertretern der Bürgerinitiative, den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadt mit ihren externen Fachberatern auch ein noch zu benennender neutraler externer juristischer Experte des Städtetags oder des Gemeinde- und Städtebundes, teilnehmen. Dadurch versprechen sich die Sozialdemokraten eine allgemein größere Akzeptanz und im Endergebnis die notwendige Rechtssicherheit einer von möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern akzeptierten neuen WkB-Satzung.