Mitglieder des Arbeitskreises Wirtschaft und Verkehr der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz trafen sich zum Gespräch mit Vertretern von Mainzer Bürgerinitiativen gegen Fluglärm. Die SPD-Landtagsabgeordneten sagten zu, den konstruktiven Dialog fortzusetzen. Neue Flugrouten am Flughafen Frankfurt/Main dürften nicht zu Lasten der Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen auf dem Verwaltungsweg und ohne Mitspracherechte durchgesetzt werden. Die SPD-Parlamentarier dankten den Vertretern der Initiativen für ihren beharrlichen und sachkundigen Einsatz gegen zunehmenden Fluglärm in der Region.
„Wir stehen Seite an Seite mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die durch geplante Veränderungen bei den Flugrouten am Flughafen Frankfurt/Main eine starke Zunahme des Fluglärms über Mainz und Rheinhessen zu Gunsten einer Entlastung des Taunus-Gebiets befürchten. Änderungen der Flugrouten beim Frankfurter Flughafen dürfen nicht zu Lasten der Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen gehen. Außerdem müssen alternative und technisch machbare Möglichkeiten beim Anflug endlich ernsthaft geprüft werden, auch um den bestehenden Fluglärm zu mindern“, fordern Jens Guth, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, und Heiko Sippel, SPD-Landtagsabgeordneter aus Rheinhessen.
„Wir hatten mit der Anhörung der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz zum Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet wichtige Impulse bekommen. Die Anhörung hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass das heutige konstruktive Gespräch mit den Vertretern der Initiativen möglich wurde“, so Guth und Sippel.
Die SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag wird den zunehmenden Fluglärm durch den Flughafen Frankfurt/Main und die mögliche Änderung der Flugrouten zu Lasten von Rheinhessen und Mainz zum Anlass einer parlamentarischen Anfrage in der Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags in dieser Woche nehmen. Die beiden Abgeordneten pochen auf die Einhaltung des strikten Nachtflugverbotes, das die hessische Landesregierung im Zuge der Entscheidung zum Flughafenausbau den betroffenen Menschen zwar zugesagt, aber im Planfeststellungsverfahren nicht gehalten habe.