Der SPD-Landtagsabgeordnete Heiko Sippel kritisiert die Ankündigung von Google, bis Ende des Jahres mit dem Kartendienst „Street View“ in 20 deutschen Städten zu starten. „Die Ankündigung von Google, seinen Kartendienst „Street View“ noch in diesem Jahr zu starten, halte ich für verfrüht. Die Einhaltung des Datenschutzes ist noch längst nicht abschließend geklärt. In einigen Ländern ermitteln die Staatsanwaltschaften nach Anzeigen durch Datenschützer wegen der Verletzung der Privatsphäre von Bürgern gegen Google. Außerdem ist die Information der Öffentlichkeit bisher nicht ausreichend“, begründet Sippel seine Auffassung.
Die Bereitstellung eines Online-Formulars für das Einlegen eines Widerspruchs sei selbstverständlich. Sippel rät jedem Betroffenen, sich hinreichend zu informieren. Wer nicht wolle, dass sein Haus oder sein Garten weltweit im Internet zu sehen sind, sollte sich wehren und die Widerspruchsmöglichkeiten nutzen. Die Möglichkeit eines Widerspruchs müsse aber auf Dauer angelegt sein und nicht nur für einige Wochen, erklärt der Abgeordnete.
Der rheinland-pfälzische Landtag habe sich auf Initiative die SPD-Landtagsfraktion hin öfters mit dem Thema beschäftigt. Die SPD-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Stärkung des Datenschutzes eingebracht. Der Bundesrat hat Anfang Juli einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zugestimmt, in dem es darum geht, den Datenschutz im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten auszuweiten und zu verbessern. „Daher sehen wir nun die Bundesregierung in der Pflicht, ihrer Verantwortung nach einem verbesserten Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger endlich nachzukommen und die Initiative der Länder zu unterstützen. Der Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte ist ein hohes Gut.“
Sippel verweist auf die Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von einzelnen Häusern und deren Umgebung einzulegen. Einen Grund für den Widerspruch müssten Betroffene nicht nennen. Da Gesichter und Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden sollen, spielten vor allem Bilder von Wohnhäusern eine Rolle. Im Widerspruch sollte das konkret betroffene Grundstück oder Gebäude näher beschrieben werden (z.B. Angabe der Farbe, von Balkonen oder markanten Gebäude in der Umgebung), damit es auch unabhängig von der Hausnummer identifiziert werden kann. „Es geht nicht darum, Informationsangebote wie ´Google Street View´ insgesamt in Frage zu stellen, es muss aber eindeutig sein, dass die Grenzen des Datenschutzes eingehalten werden“, stellt Sippel fest.
Infos und Musterformular im Internet unter www.bmelv.de (Button:
Verbraucherschutz und Informationsrechte). Wer über keinen Internetanschluss verfüge, könne den Widerspruch per Briefpost an folgende Adresse senden: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.