Die Forderung nach einem LKW-Durchfahrtsverbot auf der B 420 zwischen den Autobahnanschlüssen der A 61 bei Gau-Bickelheim und der A 63-Anschlussstelle Wörrstadt bleibt weiter aktuell. Der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel hatte gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Klaus Hagemann die Verkehrsbehörden um die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für den überregionalen LKW-Verkehr, zumindest in den Nachtstunden, gebeten. Nachdem der Landesbetrieb Mobilität (LBM) nach seiner Prüfung noch offene Fragen im Hinblick auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit einer Sperrung sieht, hat der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) das Gespräch im Mainzer Verkehrsministerium gesucht.
„Aus früheren Untersuchungen geht laut LBM nicht hervor, dass ein gravierender Anteil des LKW-Verkehrs auf die Querspange B 420 ausweicht, um Mautkosten einzusparen oder Zeitgewinne zu erreichen“, erläutert Sippel die Begründung des LBM. Vielmehr werde davon ausgegangen, dass der weit überwiegende Anteil Regionalverkehr sei, der Quelle und Ziel in der Region selbst habe. Heiko Sippel machte im Ministerium darauf aufmerksam, dass die vom Verkehr und Lärm betroffene Bevölkerung eine andere Wahrnehmung habe. Der LKW-Verkehr habe permanent zugenommen und schon allein die Zuordnung der Kennzeichen lasse den Schluss zu, dass die großräumige Umfahrung über die B 420 tatsächlich stattfinde. Deshalb bat der Abgeordnete das Verkehrsministerium darum, eine aktuelle Verkehrsuntersuchung durchzuführen.
Wie das Verkehrsministerium nun mitteilt, sollen weitere Untersuchungen stattfinden. Zunächst sollen die bisherigen Gutachten dahingehend untersucht werden, ob sie verlässliche Feststellungen zu den Transitverkehren und eventuell Aussagen zu den Verlagerungen bei einer Sperrung zulassen. In einem ersten Schritt sollen auf der Grundlage bereits laufender Untersuchungen Daten zur B 420 erhoben werden, und zwar durch Kontrolluntersuchungen mit anschließenden Kfz-Kennzeichenuntersuchungen.
Dadurch soll anschließend geklärt werden, ob sich der verlagerte Verkehr im Falle einer Sperrung auf andere Ortsdurchfahrten auswirkt und mit welchen zusätzlichen Beschilderungen eine etwaige Verlagerung verhindert werden kann. Auf der Basis dieser gesicherten aktuellen Verkehrsdaten soll dann über die weiteren Untersuchungen eine eventuelle Abstimmung mit allen Beteiligten herbeigeführt werden.
„Endlich kommt wieder Bewegung in die Sache“, zeigt sich Sippel zufrieden, „wir bohren an einem dicken Brett, die Sperrung einer Bundesstraße für bestimmte Verkehre setzt eine intensive Prüfung voraus.“ Sippel verweist darauf, dass sich das Speditionsgewerbe sehr schnell an neue Wege anpassen könne. Während der Sperrung im Zuge der Straßensanierung in der Ortsdurchfahrt Wörrstadt sei es zu keinen ernsthaften Problemen oder Verlagerungen auf andere Ortsdurchfahrten gekommen.