NORDSPANGE UND B 420-LÄRM

sippelDer geplante Bau der Nordspange durch die Stadt Wörrstadt und die Ortsgemeinde Saulheim gehört zu den wichtigsten Verkehrsprojekten der Region in der Zukunft. Nachdem die betroffenen Kommunen die Bauleitplanung voran getrieben haben, geht es nunmehr um die Finanzierung des Vorhabens und die Förderung vom Land. Der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) hat hierzu Gespräche im Innen- und Infrastrukturministerium in Mainz geführt, um für die Realisierung zu werben und das weitere Vorgehen zu besprechen. Seitens des Ministeriums wurde dem Abgeordneten mitgeteilt, dass zur Einschätzung der Förderfähigkeit und einer möglichen finanziellen Beteiligung noch einige Vorleistungen zu erbringen seien.

Bei kostenintinsiven Straßenneubaumaßnahmen sei zur Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durch den Träger der Maßnahme, sprich die Kommunen, anzufertigen. Neben einer Verkehrsuntersuchung müsse im Rahmen einer Vorplanung auch eine Kostenschätzung vorliegen. Erst danach könne eine Entscheidung über die finanzielle Beteiligung des Landes getroffen werden. Auf Anregung von Heiko Sippel soll ein Gespräch zwischen den beteiligten Gemeinden, der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt und dem Landesbetrieb Mobilität in Worms stattfinden, um die weiteren Verfahrensschritte abzustimmen. Das Gespräch ist  bereits für Ende Januar anberaumt.

Als weiteres Thema wurde die Verkehrsproblematik des LKW-Durchgangsverkehrs auf der B 420 zwischen den BAB-Anschlussstellen der A 61 Gau-Bickelheim und der A 63 Wörrstadt angesprochen. Hierzu wurden umfangreiche Untersuchungen in die Wege geleitet, um zu klären, wie sich die Verkehrssituation darstellt und ob sich im Falle einer Sperrung  eine Verlagerung auf andere Ortsdurchfahrten auswirken könnte. Die Daten der Untersuchung lägen mittlerweile vor, erfuhr Heiko Sippel. Von Seiten des Landesbetriebs Mobilität sei nun zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, um aus Lärmschutzgründen eine Sperrung anzuordnen.

Dabei sei insbesondere auch zu berücksichtigen, wie sich der LKW-Verkehr verlagern würde und ob die notwendigen Lärmminderungswerte tatsächlich erreicht werden könnten.  Eine verkehrsbehördliche Anordnung setze eine rechtlich einwandfreie Begründung voraus, deshalb nehme die Entscheidung noch etwas Zeit in Anspruch. Sippel bat jedoch darum, in Anbetracht der hohen Lärmbelastung der Anwohner, zu einer zeitnahen Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden zu kommen.