„Der Wirtschaftsausschuss hat heute Vertreterinnen und Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und der Wirtschaft zum Märktegesetz in konstruktiver Atmosphäre angehört. Wir begrüßen den diskutierten Gesetzentwurf, da er ein vernünftiger Kompromiss der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ist. Der Entwurf berücksichtigt einerseits, dass die Ruhe am Sonntag und an den Feiertagen nicht gefährdet wird und andererseits Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, an ausgewählten Tagen im Jahr auch am Sonntag einkaufen gehen zu können. Mit der moderaten Lockerung des bisherigen Märktegesetzes möchten wir insbesondere die klassischen ,Stöber-Flohmärkte‘ an Sonntagen wieder ermöglichen und somit das Gesetz an veränderte Realitäten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anpassen. Wir beabsichtigen, den Gesetzentwurf im März in den Landtag einzubringen.“
Der Gesetzentwurf für das neue Märktegesetz sieht vor, Floh- und Trödelmärkte sowie sogenannte ,privilegierte Spezialmärkte‘, die den Tourismus und die regionale Identität fördern und auf denen Waren mit Liebhaber-, aber ohne Gebrauchswert angeboten werden, an bis zu acht Marktsonntagen im Jahr zu ermöglichen. Darüber hinaus würden Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung und lokale Gewerbeschauen ebenfalls sonntags stattfinden können. Das Gesetz sieht auch vor, dass sich die Zahl von acht Marktsonntagen um die Zahl verkaufsoffener Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz reduziert.
Bild: © Marta Thor