Justizminister Gerhard Robbers hat angekündigt, 20 neue Stellen für angehende Rechtspfleger zu schaffen. Dazu erklärt Heiko Sippel, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: “Trotz der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung setzt Robbers damit im Bereich der Rechtspflege Akzente. Diese Priorisierung ist sachlich richtig: Denn wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung der Rechtspfleger besteht großer Handlungsbedarf.”
“Die zuletzt vorgelegten Zahlen des Personalbedarfsbe-rechnungssystem der Justiz (Pebb§y) weisen für den Bereich der Rechtspfleger einen Deckungsgrad von lediglich 75 Prozent auf”, sagt Sippel. “Dies versuchen die Justizbediensteten durch hohen persönlichen Einsatz auszugleichen.” Sippel betont: “Bei der Bearbeitung von Erbscheinsachen, Grundbuchangelegenheiten oder Fragen des Vollstreckungsverfahren sind Rechtspfleger unersetzlich für die Justiz. Sie verrichten ihren Dienst höchst selbständig und zuverlässig. Sie helfen mit, das Justizsystem und damit letztlich die Gesellschaft am Laufen zu halten.”
Zum Hintergrund: Rechtspfleger sind als juristisch ausgebildete Fachleute als Justizbeamte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt. Ihr Aufgabengebiet umfasst etwa Grundbuch-, Handels- oder Vereinsregister, Vormundschafts-, Vollstreckungs- und Nachlasssachen. Die angehenden Rechtspfleger durchlaufen zuvor eine dreijährige Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis an Gerichten sowie an der Hochschule für Rechtspfleger in Schwetzingen. Bisher waren im Haushalt 100 Stellen für Rechtspflegeanwärter vorgesehen, weitere 20 sind nun angekündigt worden.