Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2011 wurde eine Stärkung der Dritten Gewalt vereinbart. Zu diesem Zweck wurde eine Evaluierung der Arbeit und der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses durchgeführt. Nach einer umfangreichen Evaluierung des im Landesrichtergesetz geregelten Richterwahlausschusses und einer Expertenanhörung im Justizausschuss wird in dieser Woche nun die Reform dieses Gremiums auf den Weg gebracht. Der Entwurf wird in der heutigen Sitzung des Justizausschusses und abschließend in der Plenarsitzung am Mittwoch beraten.
Hierzu erklärte Heiko Sippel, justizpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: “Unser Koalitionsvertrag sieht vor, die rheinland-pfälzische Justiz weiter zu stärken. Dieses Ziel werden wir mit den vorgelegten Änderungen am Landesrichtergesetz nun erreichen. Durch die Erhöhung der Zahl der richterlichen Mitglieder sowie die Öffnung für Richter aus den Fachgerichtsbarkeiten bauen wir das richterliche Element im Wahlausschuss beträchtlich aus. Gleichzeitig weiten wir die Entscheidungsbefugnisse des Gremiums auch auf bestimmte Versetzungsentscheidungen aus. Damit stärken wir die parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der Richterinnen und Richter in unserem Land.“
Sippel kündigte eine weitere Änderung des Regierungsentwurfs an: „Nach der Expertenanhörung im Justizausschuss im Juni dieses Jahres haben wir uns auf eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs verständigt: Bisher war es notwendig, dass der Landtag als Ganzes die Wahlvorschläge der Richterschaft für den Wahlausschuss im Plenum bestätigt. Wir werden nun den einhelligen Vorschlag der angehörten Richterinnen und Richter aufgreifen und so eine Direktwahl der richterlichen Mitglieder im Wahlausschuss im Gesetz verankern. Dies wird das Verfahren vereinfachen und den Richterinnen und Richtern direktere Mitsprache ermöglichen. Dabei bleiben wir im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen und Wünschenswerten.“
Außerdem sieht die Novelle des Landesrichtergesetzes Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Richterinnen und Richter vor.
Zum Hintergrund:
Rheinland-Pfalz ist eines von neun Bundesländern, die in ihren Landtagen über einen Richterwahlausschuss verfügen. Der Ausschuss wirkt bei der Einstellung und Beförderung von Richterinnen und Richtern in Rheinland-Pfalz mit. Eingeführt wurde er mit Wirkung zum 1. Juli 2004. Das Gremium setzte sich bisher aus acht Landtagsabgeordneten, einem Mitglied aus der Anwaltschaft sowie zwei Richterinnen oder Richtern zusammen. Durch die nun durchgeführte Reform wird die Zahl der jeweils mitwirkenden richterlichen Mitglieder auf vier verdoppelt.